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Datenschutz in JuGHost Personenbezogene Daten sind in besonderem Maße schützenswert.
JuGHost berücksichtigt dies. Die Anforderungen an JuGHost werden
durch das vom Land Berlin entwickelte Konzept PROVER definiert, welches
mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt wurde. Nach Vorgaben
von PROVER wurde daher eine Protokollierung in JuGHost implementiert.
In einer Protokolldatei wird die Durchführung von Funktionen, die
unter dem Aspekt der Datensicherheit relevant sind, protokolliert. So
wird das Lesen von Beschuldigtendaten protokolliert. Diese Daten dürfen
ihrerseits nur für die Kontrolle des Datenschutzes, der Datensicherung
oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der DV-Anlage
verwendet werden. Im Betriebskonzept von JuGHost wird dies sichergestellt,
in dem nur der Anwendungssystembetreuer gemeinsam mit dem Personalrat
diese Daten lesen darf. Eine weitere Programmfunktion, die durch PROVER
vorgegeben wird, ist die Zugangskontrolle und die Berechtigungsverwaltung.
Jeder Benutzer muss sich mit einer persönlichen Kennung identifizieren.
JuGHost unterscheidet zwei Berechtigungshierarchien. |
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Stand: 13.03.2007
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